
Kosten
Privat versichert
Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten, wenn eine Behandlungsbedürftigkeit vorliegt. Einige private Krankenversicherungen und die Beihilfe verlangen nach den ersten Sitzungen einen detaillierten Antrag auf Kostenübernahme. Wie viele Sitzungen übernommen werden, kann von der Versicherung unterschiedlich gehandhabt werden. Es ist sinnvoll, sich vor Beginn der Therapie bei der Krankenkasse zu informieren, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
https://api.bptk.de/uploads/GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf
Unfallversicherung
Ich bin Partnerin der DGUV für Betroffene von psychoreaktiven Gesundheitsstörungen nach Schul- oder Arbeitsunfällen. Die Behandlungseinleitung erfolgt direkt durch die D-Ärztin, den D-Arzt oder den Unfallversicherungsträger. Die Kosten für 5 probatorische Sitzungen und weitere therapeutische Sitzungen können dann von der Unfallversicherung übernommen werden.
Selbstzahlende
Wenn die Therapie selbst bezahlt werden soll, muss sich um keine Formalitäten gekümmert werden. Die Kosten orientieren sich, wie bei privatversicherten Patient:innen, an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), inklusive der Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen gemäß gemeinsamer Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer,
dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern mit Geltung ab 1. Juli
2024.
Gesetzlich versichert
Die gesetzliche Krankenversicherung muss eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis finanzieren, falls innerhalb von drei Monaten keinen Termin bei einem Vertragstherapeuten/einer Vertragstherapeutin (mit Kassensitz) zu bekommen ist. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Seit April 2017 sind Therapeut*innen mit Kassensitz verpflichtet, eine Sprechstunde für akute Krisen anzubieten. Termine für solche Sprechstunden können über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) schnell vereinbart werden (Tel: 030 - 31 003 383 oder 116 117).